Aufgepasst! Es neue Regeln im Straßenverkehr, die du unbedingt kennen solltest. Es geht um den berauschenden Cannabis-Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC). Der neue Grenzwert liegt bei 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut. Wenn du diesen Wert überschreitest, kann das ganz schön teuer werden: 500 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot sind drin. Und wenn du dazu noch Alkohol getrunken hast, wird’s richtig ernst – dann drohen in der Regel 1.000 Euro Buße.
Für alle, die noch in der zweijährigen Führerschein-Probezeit sind oder unter 21 Jahre alt sind, gilt ein striktes Cannabis-Verbot. Im Blut darf kein THC nachzuweisen sein. Bei Verstößen drohen in der Regel 250 Euro Buße.
Aber was bedeutet das genau? Es geht um Cannabiskonsum aller Art – also Joints, aber auch THC-haltige Esswaren, Getränke, Öle und Extrakte können zu Bußgeldern führen. Der ADAC gibt zu bedenken, dass es schwer ist, einzuschätzen, wie viel THC sich noch im Blut befindet. Beim Trinken kann man besser nachvollziehen, wie stark das Getränk ist und welche Menge davon einen fahruntüchtig macht. Beim Kiffen ist das im Voraus schlechter abzuschätzen, auch weil der genaue THC-Gehalt in Cannabis-Produkten oft nicht ersichtlich ist. Außerdem gibt es von Person zu Person Unterschiede, wie schnell THC abgebaut wird. Die sicherste Lösung ist deshalb, trotz Erlaubnis nicht zu kiffen, wenn man fahren muss.
Die Bundesregierung hat sich bei der Festlegung der Grenzwerte an der Empfehlung einer Expertenkommission orientiert. Die Expert:innen gehen davon aus, dass bei 3,5 Nanogramm die Beeinträchtigung der Wahrnehmung und Reaktion in etwa der von 0,2 Promille Alkohol entspricht.
Also, sei vorsichtig und denk dran: Sicherheit geht vor! Wenn du unterwegs bist, lass die Finger vom Cannabis und bleib auf der sicheren Seite.
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